IPSI-INSTITUT
(INTENSIVE PSYCHOSOMATISCHE INTERVENTIONEN)



IPSI = Intensive Psycho-Somatische Interventionen

ipsi (lat.: Dativ Sing., Nom. pl. masc.):
dem selbst, für sich selbst; auch: für sich selbst sorgen, sich um sich selbst kümmern.

Vereinsinhalte:
Förderung und Entwicklung der geistigen, seelischen und körperlichen Bereiche des/der:


Selbst – Achtung
Selbst – Anerkennung
Selbst – Bestimmung
Selbst – Bewusstsein
Selbst – Erkenntnis
Selbst – Findung
Selbst – Fürsorglichkeit
Selbst – Konzept
Selbst – Kritik
Selbst – Liebe
Selbst – Management
Selbst – Motivation
Selbst – Sicherheit
Selbst – Ständigkeit
Selbst – Strukturierung
Selbst – Verständlich
Selbst – Verteidigung
Selbst – Vertrauen
Selbst – Verwirklichung
Selbst – Wahrnehmung
Selbst – Wertgefühl
Selbst – Wirksamkeit



Aus der Vereinssatzung, die auf Anfrage gerne unverbindlich per Email zugesandt werden kann:

§2 Zweck und Aufgaben des Vereins

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung, sowie der Wissenschaft, Forschung, Lehre, Aufklärung, Prävention, Behandlung und Rehabilitation auf dem Gebiet der Psychotherapie, psychosomatischen Medizin, Psychiatrie und der gesamten Medizin, Psychologie und Pädagogik.

Der Verein verfolgt diese Zwecke durch Förderung folgender Ziele:

a) die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung, Weiterbildung und Erziehung auf dem Gebiet der Aufklärung über, bzw. Prävention und Behandlung von psychischen, psychosomatischen, psychiatrischen und neuropsychologischen Erkrankungen;
b) die Förderung der Krankenversorgung, der Prävention und Rehabilitation und Aufklärung im Bereich psychischer und psychosomatischer und neuropsychologischer Erkrankungen;
c) die Unterstützung von Personen, die infolge psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen bzw. chronischer Krankheiten auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowohl kurzfristig in Krisensituationen als auch langfristig durch Beratung oder Therapie.

(2) Der Verein setzt sich dafür ein, dass die Aus-, Weiter- und Fortbildung und insbesondere die Anwendung der Psychotherapie und Psychosomatik entsprechend den geltenden wissenschaftlichen und ethischen Standards und somit entsprechend den Anforderungen der Qualitätssicherung erfolgen.
Dies erfolgt durch folgende Maßnahmen:
a) die Ausbildung zur/m psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten/-in bzw. Facharzt und zur/m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-in und zur/m Fachkrankenpfleger für Psychosomatische Medizin wird mit jeden dem Institut zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterstützt und gefördert;
b) die Organisation bzw. Durchführung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen, wissenschaftlichen Tagungen und öffentlichen Vorträgen und Informationsveranstaltungen über Theorie und Therapie psychischer und psychosomatischer Erkrankungen kann in Zusammenarbeit mit jeder, den selben Zielen des Instituts verpflichteten Kliniken, Krankenhäusern, anderen Instituten oder Fachgesellschaften erfolgen;
c) die Durchführung bzw. Unterstützung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben auf dem Gebiet psychischer und psychosomatischer Erkrankungen im Erwachsenen-, Jugend- und Kindesalter;
d) die Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienenden therapeutischen Einrichtungen, sofern diese steuerbegünstigte Körperschaften sind;
e) die Aufklärung und Beratung von Ehepaaren, Eltern, Erziehern, Schulen und Erziehungsstätten in Familien- und Erziehungsfragen;
f) die Unterstützung von Personen, die infolge psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen bzw. chronischen Krankheiten auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch Beratung und Behandlung;
g) ähnliche Tätigkeiten, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen.

(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


Einen Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im IPSI-Institut erhalten Sie per Email-Anfrage zugesandt:
info@ipsi-institut.de








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Christian Kettler.

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