IPSI-INSTITUT
(INTENSIVE PSYCHOSOMATISCHE
INTERVENTIONEN)
IPSI = Intensive Psycho-Somatische Interventionen
ipsi (lat.: Dativ Sing., Nom. pl. masc.):
dem
selbst, für sich selbst; auch: für sich selbst
sorgen, sich um sich selbst kümmern.
Vereinsinhalte:
Förderung und Entwicklung der geistigen, seelischen und körperlichen
Bereiche des/der:
Selbst – Achtung
Selbst – Anerkennung
Selbst – Bestimmung
Selbst – Bewusstsein
Selbst – Erkenntnis
Selbst – Findung
Selbst – Fürsorglichkeit
Selbst – Konzept
Selbst – Kritik
Selbst – Liebe
Selbst – Management
Selbst – Motivation
Selbst – Sicherheit
Selbst – Ständigkeit
Selbst – Strukturierung
Selbst – Verständlich
Selbst – Verteidigung
Selbst – Vertrauen
Selbst – Verwirklichung
Selbst – Wahrnehmung
Selbst – Wertgefühl
Selbst – Wirksamkeit
Aus der Vereinssatzung, die auf Anfrage gerne unverbindlich per Email
zugesandt werden kann:
§2 Zweck und Aufgaben des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung,
sowie der Wissenschaft, Forschung, Lehre, Aufklärung, Prävention,
Behandlung und Rehabilitation auf dem Gebiet der Psychotherapie,
psychosomatischen Medizin, Psychiatrie und der gesamten Medizin,
Psychologie und Pädagogik.
Der Verein verfolgt diese Zwecke durch Förderung folgender Ziele:
a) die Förderung von Wissenschaft, Forschung, Bildung, Weiterbildung und
Erziehung auf dem Gebiet der Aufklärung über, bzw. Prävention und
Behandlung von psychischen, psychosomatischen, psychiatrischen und
neuropsychologischen Erkrankungen;
b) die Förderung der Krankenversorgung, der Prävention und
Rehabilitation und Aufklärung im Bereich psychischer und
psychosomatischer und neuropsychologischer Erkrankungen;
c) die Unterstützung von Personen, die infolge psychischer oder
psychosomatischer Erkrankungen bzw. chronischer Krankheiten auf die
Hilfe anderer angewiesen sind, sowohl kurzfristig in Krisensituationen
als auch langfristig durch Beratung oder Therapie.
(2) Der Verein setzt sich dafür ein, dass die Aus-, Weiter- und
Fortbildung und insbesondere die Anwendung der Psychotherapie und
Psychosomatik entsprechend den geltenden wissenschaftlichen und
ethischen Standards und somit entsprechend den Anforderungen der
Qualitätssicherung erfolgen.
Dies erfolgt durch folgende Maßnahmen:
a) die Ausbildung zur/m psychologischen und ärztlichen
Psychotherapeuten/-in bzw. Facharzt und zur/m Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten/-in und zur/m Fachkrankenpfleger für
Psychosomatische Medizin wird mit jeden dem Institut zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten unterstützt und gefördert;
b) die Organisation bzw. Durchführung von Aus-, Weiter- und
Fortbildungsveranstaltungen, wissenschaftlichen Tagungen und
öffentlichen Vorträgen und Informationsveranstaltungen über Theorie und
Therapie psychischer und psychosomatischer Erkrankungen kann in
Zusammenarbeit mit jeder, den selben Zielen des Instituts verpflichteten
Kliniken, Krankenhäusern, anderen Instituten oder Fachgesellschaften
erfolgen;
c) die Durchführung bzw. Unterstützung wissenschaftlicher
Forschungsvorhaben auf dem Gebiet psychischer und psychosomatischer
Erkrankungen im Erwachsenen-, Jugend- und Kindesalter;
d) die Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen oder mildtätigen
Zwecken dienenden therapeutischen Einrichtungen, sofern diese
steuerbegünstigte Körperschaften sind;
e) die Aufklärung und Beratung von Ehepaaren, Eltern, Erziehern, Schulen
und Erziehungsstätten in Familien- und Erziehungsfragen;
f) die Unterstützung von Personen, die infolge psychischer oder
psychosomatischer Erkrankungen bzw. chronischen Krankheiten auf die
Hilfe anderer angewiesen sind, durch Beratung und Behandlung;
g) ähnliche Tätigkeiten, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes
dienen.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln
des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der
Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
Einen Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im IPSI-Institut erhalten Sie
per
Email-Anfrage
zugesandt:
info@ipsi-institut.de
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Christian Kettler.
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